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Aktuelle Augenbestimmung

Vorab ein Tipp für alle Augenuntersuchungen - müde Piloten sehen schlechter !!! - also nur ausgeruht zum Augentest erscheinen. Auch sollte immer optimales Licht bei der Untersuchung herrschen.

Bestimmungen Medical Class 1

Die Intervalle der augenärztliche Untersuchung Klasse 1 abhängig vom Refraktionsfehler gemäß AMC to Part MEDAMC1 MED.B.070 (d)    

  • Fernvisus MED.B.070 (c) 
    für jedes Auge mit oder ohne Korrektur mindestens 0,7 bei beidäugigem Sehen 1,0. Grenzwerte für die unkorrigierte Sehschärfe sind nicht festgelegt.
  • Refraktionsfehler AMC1 MED.B.070 (d) 
    Bei Erstuntersuchung eine Hyperopie +5 Dioptrien; Myopie -6 Dioptrien; Bei Verlängerung/Erneuerung maximal + 5 Dioptrien. Keine Überschreitung möglich. Bei Überschreiten von -6 Dioptrien kann bei ausreichender fliegerischer Erfahrung als tauglich    beurteilt werden.
  • Astigmatismus 
    Bei Erstuntersuchung 2 Dioptrien, bei Nachuntersuchung maximal 3 Dioptrien kann bei Überschreitung bei ausreichender fliegerischer Erfahrung als tauglich beurteilt werden.
  • Anisometrie 
    Bei Erstbewerbern 2 Dioptrien Unterschied zwischen den Refraktionsfehlern beider Augen. Bei Verlängerungsuntersuchungen kann bei ausreichender Erfahrung über 3 Dioptrien begutachtet werden.    

Bei Erstuntersuchung kann bei Überschreitung der Grenzwerte außer bei Hyperopie die Tauglichkeit überprüft werden.Bei Nachuntersuchungen können die Grenzwerte außer Hyperopie +5 überschritten werden.Überschreitet eine Anisometropie 3 Dioptrien sollen Kontaktlinsen getragen werden.Es sind dann regelmäßige Augenarztuntersuchungen erforderlich.

  • Binocularsehen MED.B.070 (e) 
    Bewerber müssen ein normales Gesichtsfeld und eine normale binokulare Funktion aufweisen.
  • Refraktiv-chirurgische Eingriffe AMC1 MED.B.070 (i) (1) 
    Die präoperativen Werte dürfen + 5 Dioptrien nicht überschreiten. Weitere Forderungen: stabile Refraktionsverhältnisse, keine postoperativen Komplikationen, Blendempfindlichkeit normal, mesopische Kontrastsensitivität nicht beeinträchtigt. Wartezeit ibis das Auge stabil ist. (weniger als 0,75 D. Schwankung am Tag).
  • Katarakt-Operationen AMC1 MED.B.070 (i) (2) 
    machen untauglich. Die Tauglichkeit kann nach 3 Monaten überprüft werden. Eventuell auch früher.
  • Glaukom-OperationenAMC1 MED.B.070 (i) (3) 
    Die Tauglichkeit kann sechs Monate nach erfolgreicher Operation überprüft werden, eventuell auch früher.
  • Farberkennung AMC1 MED.B.075 
    Bei der Erstuntersuchung müssen Bewerber den Test nach Ishihara bestehen. Wenn sie diesen Test nicht bestehen, müssen sie erweiterte Tests bestehen. (Anomaloskop oder Signallaterne).

Farbsehschwäche

Die Farberkennung wird nach JAR-FCL 3 mit den Farbtafeln nach Ishihara oder am Anomaloskop (nach Nagel) oder mit einer Signallaterne geprüft.

Früher konnten farbschwache Privatpiloten mit dem so genannten Signaltest geprüft werden. Dieser war wesentlich leichter zu bestehen als die oben angeführten Teste gemäß JAR-FCL 3.

Privatpiloten, die die neuen Tests nach JAR-FCL 3 nicht schaffen, können gemäß JAR-FCL 3.345 (d) mit der Einschränkung „VCL - nur gültig für Flüge nach Sichtflugregeln und bei Tage“ ihre Tauglichkeit erlangen. Farbschwache Privatpiloten können also bei uns am Tage ohne Einschränkung fliegen, nur Nachtflug und Instrumentenflug ist ausgeschlossen.

Die Untersuchung mit den Farbtafeln muss bei guten Lichtverhältnissen stattfinden. Die Ergebnisse am Anomaloskop sind von der Erfahrung des einzelnen Untersuchers abhängig. Dies hat dazu geführt, dass Bewerber bei verschiedenen Untersuchungsstellen völlig unterschiedliche Ergebnisse erzielt haben Bewerber, die keinen der beiden Teste komplett bestehen können gemäß Anhang 14 b JAR-FCL3 mit einer Signallaterne (Latern-Test) untersucht werden. Es sind 3 Laternentypen zugelassen. Spectrolux - Holmes Wright - Beynes. Diese Laternen-Typen sind im Augenblick sehr schwer zu bekommen. Auch die AMC`s haben damit Probleme.

Es ist zu beachten, dass die einzelnen Laternen-Typen und Testbedingungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Aber es gibt keine Regel welcher Test am bestem zu bestehen ist. Die JAA hat an der Universität in London eine Untersuchung durchgeführt, bei der Bewerbern - die den Ishihara-Test nicht bestanden hatten -an den 3 Laternen und am Anomaloskop getestet wurden.

Refraktäre Augenoperation

Nach einem Refraktiv-chirurgische Eingriff am Auge ruht das Medical.

Refraktive Eingriffe werden primär bei einer Myopie, d.h. Kurzsichtigkeit angewandt. Es werden dabei mit dem Laser Hornhautschichten entfernt, sodass sich insgesamt die Brechkraft unseres optischen Apparates verändert.

Es gibt mehrere refraktive Verfahren:

Bei der PRK (Photorefractive Keratectomie) wird mit dem Laser ein Teil der oberflächlichen Schicht der Hornhaut abgetragen. Im Vergleich zur Lasik und Lasek ist die PRK risikoärmer, es werden pro Dioptrie, die zu korrigieren ist, circa 15 Mikrometer Hornhaut abgetragen. Bei einer durchschnittlichen Gesamtdicke von über 500 Mikrometer werden also bei z.B. 5 Dioptrien Korrektur 75 Mikrometer abgetragen, es bleiben also über 425 Mikrometer übrig, das würde auch die Anforderung der Bundeswehr an Jetpiloten noch erfüllen. Die PRK ist mit größeren postoperativen Schmerzen verbunden und die Heilung dauert länger als bei nachfolgenden Methoden.

Bei der Lasik (Laser in situ Keratomileusis ) wird zuerst ein Hornhautlappen (sogenannter Flap) abgetragen, darunter Hornhautgewebe entfernt und dann der Hornhautlappen zurück verpflanzt. Im Gegensatz zur PRK führt die Lasik zu schnellerer Wiederherstellung des Sehvermögens und ist weniger schmerzhaft. Aber der technische Aufwand ist wesentlich größer und daraus resultiert eine höhere Komplikationsrate.

Das Hornhaut-Epithel ist circa 70 Mikrometer, der Flap circa 130 Mikrometer dick, die Gewebsentfernung für 5 Dioptrien Korrektur circa 75 Mikrometer, sodass die Dicke der Resthornhaut über 230 Mikrometer beträgt. Der wieder aufgesetzte Flap zählt nicht mehr zur Hornhautdicke, da er über viele Jahre nicht einwächst und so nicht zur Stabilität der Hornhaut beitragen kann.

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